Corona-Alarmstufe II – Anpassungen ab 04.12.

Weitere Ausnahmen wurden in die Verordnung eingearbeitet

Ausnahme für 2G-Plus Regeln

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

 

Weitere Details oder Anpassungen werden an dieser Stelle sobald verfügbar veröffentlicht.

Inzwischen haben die meisten Sportfachverbände den Liga-/Wettkampfbetrieb bis auf weiteres eingestellt. Welche Trainingsangebote beim TSV weiter angeboten werden erfahren Sie von Ihrer Abteilungsleitung oder Trainer:innen.

Weiterhin gelten folgende Nutzungs- und Hygieneregeln:

  • Betreten des Geländes nur ohne Krankheitssymptome
  • Hygieneregeln einhalten
    – Niesen / Husten in die Armbeuge
    – Waschen / Desinfizieren der Hände vor dem Training
    – Das Tragen einer Maske vor und nach dem Sport wird empfohlen
  • Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
  • Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
  • Dokumentation der Anwesenden bei jedem Training/Wettkampf.
  • Nachweis der Impfung über QR-Code – ausgedruckt oder in der App (gelber Impfpass ab 01. Dezember 2021 nicht mehr ausreichend)
  • Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen
  • Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, müssen keinen Testnachweis vorlegen
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

 

 Grundlage ist die CoronaVO-„Allgemein“ (04.12.2021) und die CoronaVO-Sport.

 

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