Corona-Alarmstufe II ab 27.11.

Auf Grund der neuen Alarmstufe II ergeben sich auch veränderte Voraussetzungen am Breitensport teilzunehmen.

 

weiterhin gelten folgende Nutzungs- und Hygieneregeln:

  • Betreten des Geländes nur ohne Krankheitssymptome

  • Hygieneregeln einhalten
    – Niesen / Husten in die Armbeuge
    – Waschen / Desinfizieren der Hände vor dem Training
    – Das Tragen einer Maske vor und nach dem Sport wird empfohlen

  • Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen unterliegt der 3G-Regel. Es besteht Maskenpflicht in den Umkleideräumen
  • Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
  • Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
  • Dokumentation der Anwesenden bei jedem Training/Wettkampf
  • Nachweis der Impfung über QR-Code – ausgedruckt oder in der App (gelber Impfpass ab 01. Dezember 2021 nicht mehr ausreichend)

 

 Grundlage ist die CoronaVO-Sport mit Gültigkeit ab dem 27. November

 

 

 

 

 

 

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