Corona-Alarmstufe II ab 27.11.
Auf Grund der neuen Alarmstufe II ergeben sich auch veränderte Voraussetzungen am Breitensport teilzunehmen.
weiterhin gelten folgende Nutzungs- und Hygieneregeln:
- Betreten des Geländes nur ohne Krankheitssymptome
- Hygieneregeln einhalten
– Niesen / Husten in die Armbeuge
– Waschen / Desinfizieren der Hände vor dem Training
– Das Tragen einer Maske vor und nach dem Sport wird empfohlen - Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen unterliegt der 3G-Regel. Es besteht Maskenpflicht in den Umkleideräumen
- Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
- Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
- Dokumentation der Anwesenden bei jedem Training/Wettkampf
- Nachweis der Impfung über QR-Code – ausgedruckt oder in der App (gelber Impfpass ab 01. Dezember 2021 nicht mehr ausreichend)
Grundlage ist die CoronaVO-Sport mit Gültigkeit ab dem 27. November