Corona-Alarmstufe erreicht
Ausnahme von der PCR-Testpflicht und der 2G-Regelung: symptomfreie Kinder bis einschließlich 6 Jahre und Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre, die an den regelmäßigen Schultests teilnehmen. Ein entsprechender Nachweis via Schülerausweis oder Schulbescheinigung ist hier ausreichend.